Notar & Notar a. D.
Der Notar steht seinen Klienten als unparteiischer Berater in allen Angelegenheiten des Zivilrechts zur Verfügung.
Als solcher unterstützt und berät er seine Klienten in jeglichen privaten und geschäftlichen Belangen (so zum Beispiel in Grundstücks- sowie Familien- und Erbangelegenheiten und bei Nachfolgeregelungen).
Er hilft bei Unternehmenstransaktionen und allen sonstigen Angelegenheiten des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Der Notar hat vornehmlich die Aufgabe, durch ausgewogene und sachkundige Vertragsgestaltungen und Problemlösungen bereits im Vorfeld Streitigkeiten der Beteiligten zu vermeiden.
In notariellen Urkunden, welche einen besonders hohen Standard der Beweissicherung bieten, protokolliert er Willenserklärungen der Klienten. Für eine Vielzahl bedeutsamer Rechtsgeschäfte ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich zwingend vorgeschrieben so beispielsweise bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften, eines Grundstückskaufvertrages oder der Gründung von Kapitalgesellschaften.
Als Notar hat Herr Rechtsanwalt Ernst Schillmöller viele Jahre lang - als Träger des mir verliehenen öffentlichen Amtes - den Staat repräsentiert und mich gleichzeitig jedoch auch als dienstleistungsorientierter Berater verstanden.
Im Rahmen meiner langjährigen notareiellen Tätigkeit habe ich lange Zeit folgende
Schwerpunkte bearbeitet:
Immobilien
Erb- und Schenkungsrecht
Familie, Ehe und Partnerschaft
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Handels- und Gesellschaftsrecht
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Auch heute stehe ich Ihnen im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit insoweit gerne beratend zur Verfügung.
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